Hallo, wahrscheinlich Geburtsurkunden, und nicht haben 100 Jahre ab Schließung des Buches (wie in diesem Fall), noch im zuständigen Standesamt (bzw. Standesamt, das das ehemalige Standesamt im Rahmen des heutigen Standesamtes übernommen hat) aufbewahrt werden, Rufen Sie also bitte USC Katowice an und fragen Sie, ob sie eine solche Geburtsurkunde haben. Das Problem kann das Gesetz über Personenstandsregister sein, das besagt, dass solche Daten von dem Interessenten selbst aus dem Standesamt abgerufen werden können, wenn er lebt, Ehepartner, Geschwister, oder seine Familie in gerader Linie verwandt, sofern kein rechtliches Interesse besteht, was bewiesen werden muss, dann kann die Handlung von einer anderen Person heruntergeladen werden. Daher wird der obige Akt nicht im AP enthalten sein.