Hallo Karl,
nach dem Personenstandsgesetz unterliegen Heiratsregister einer Sperrfrist von 80 Jahren, erst danach werden sie an das zuständige Archiv zur freien Zugänglichkeit abgegeben. Du müsstest Dich also im vorliegenden Fall, da die Heirat erst im Jahr 1940 stattgefunden hat, noch an das zuständige Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin wenden.
Die anderen drei Urkunden habe ich beigefügt.
Gruß,
Michael
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