Hallo,
es liegt hier denke ich kein Urteil zu Grunde, sondern eine amtliche Anordnung, die man heute sicherlich nicht mehr finden wird.
Ich habe in Königshütte viel indexiert und bin dabei auch öfters über den Namen von Noß gestolpert. Du solltest dir also alle Einträge zu von Noss / Noss bei Geneteka raussuchen und schauen, was da in den Randvermerken stand. Soweit ich mich erinnern kann, stand irgendwo dabei, dass das Adelsprädikat zu Unrecht getragen wurde und niemals ein Adelsstand vorlag.
Es gab einen Johann Josef Noss, Landesadvokat in Mähren, dem 1720 der böhmische Adelsstand und der Namenszusatz von Nossberg gebilligt wurde, 1727 der Ritterstand (hieß also nicht von Noß, sondern Noss von Nossberg. Aber dabei kann es sich um eine Namensgleichheit handeln, nicht unbedingt um direkte Verwandtschaft.
LG,
Michael
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Diese Antwort wurde geändert 5 Tage, 20 Std. vor durch
Weltenwanderer.
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